Einteilung
der papiernen Umlaufsmittel in Klassen
Ulrich von Beckerath, 3.7.33.
Vielleicht ist folgende Einteilung passend:
1.) Deckungsgeld,
2.) Rueckstromgeld.
Zum Deckungsgeld gehoeren Gold-Deposit-Scheine, Briefmarken,
Zander'sches Eisenbahngeld, Wertmarken der Konsumvereine (als sie noch erlaubt
waren) u. dgl.
Zum Rueckstromgeld gehoert Staatspapiergeld im Sinne des
Entwurfs I, gehoeren ferner die "Optional Notes" der Schottischen
Banken, (uebrigens gab's die auch in England und in Amerika).
Manche Papiergeldarten sind sowohl Deckungsgeld als
Rueckstromgeld. Vor allem ist das bei den Verrechnungsschecks des Entwurfs IV
der Fall. Die Deckung ist der Warenvorrat der Bankschuldner in ihren Laeden
bzw. ihre dem Publikum ohne Aufschub zur Verfuegung stehenden Leistungen, wenn
z.B. eine Schiffahrts-Gesellschaft der Scheckbank verschuldet ist und sie
Fahrscheine gegen Schecks abzugeben verpflichtet ist.
Auch die Banknoten der meisten Notenbanken waren sowohl
Deckungsgeld als Rueckstromgeld insofern, als eine kleine Golddeckung
tatsaechlich da war und auch bis zu gewissem Grade in Anspruch genommen wurde.
Lombardgeld ist Deckungsgeld und noch insofern besonders schlecht,
als der Anspruchsberechtigte die "Deckung" nicht unmittelbar
verwerten kann, sondern sich darauf verlassen muss, dass im fuer ihn geeigneten
Augenblick andere da sein werden, die die Deckung gebrauchen koennen (z.B.
Kaffeevorraete) und gleichzeitig auch so liquide sind, um sie bezahlen zu
koennen.
Deckungsgeld ist in dem Masse schlecht, als es schwierig ist,
zur Deckung zu gelangen. Deutsches Eisenbahngeld waere in Deutschland sehr
gutes Deckungsgeld, in Amerika dagegen wahrscheinlich schlechtes, denn ein New
Yorker hat selten Gelegenheit, deutsche Bahnen zu benutzen oder mit Leuten im
Zahlungsverkehr zu stehen, welche eine solche Gelegenheit haben.
Bei der Deckung von Deckungsgeld ist noch zu unterscheiden
a.)
zwischen Deckungen, die zwar "bereit" stehen, aber nicht leicht
zugaengig sind (z.B. Gutscheine eines Warenhauses in einer entfernten Stadt)
und
b.)
Deckungen, die auch "bereit" sind, aber nur fuer ganz grosse
Abschnitte zur Verfuegung stehen (etwa die Assignaten, die beim Ankauf von Land
verwertbar sind),
c.)
Deckungen, die nicht bereit sind, sondern erst spaeter zur Verfuegung stehen
(wie bei den zahllosen Arten van zinslosen Pfandbriefen, die in den letzteren
Jahren unter allerhand Benennungen vorgeschlagen wurden) etc.
Scheinbar Deckungsgeld und in Wirklichkeit Rueckstromgeld waren
die Rentenbank scheine; sie haben noch dem Gesetz die Steuerfundation und sind
gegenueber der Rentenbank legal tender. Von "Deckung" ist in
Wirklichkeit gar keine Rede. Die Scheine sind also besser, als die
meisten glauben.
Aehnliches galt von den Assignaten, die in den ersten Monaten
ein ganz ehrliches Steuer-Antizipations-Geld waren, obwohl sie kaum einer dafuer
ansah.
Bth. 3.7.33
Anmerkung: Rittershausen
vermerkte zu dem ganzen Artikel: "Gut!", unterstrich die ersten drei
Zeilen und beantwortete die darin enthaltene Frage mit: "nein". Er
unterstrich auch Abschnitt c.) vollstaendig.
J.Z. 25/1/83.
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First published in: Ulrich von
Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe,
Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 434 (Mikrofiche), Berrima,
Australia, 1983. Page 729.